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Zwergotter im Tiergarten Kleve (2)

Besucherordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher, damit Ihr Besuch im Tiergarten zu einem schönen Erlebnis wird und weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen, möchten wir Sie bitten, sich an unsere Besucherordnung zu halten. Wir bedanken uns hierfür im Voraus. Der Besuch im Tiergarten soll der Erholung dienen. Bitte nehmen Sie deshalb Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und verhalten sich angemessen.

Aufsichtspflicht
Kinder unter 14 Jahren dürfen den Tiergarten nur mit einer volljährigen Begleitperson besuchen. Dies gilt auch für Kinder ab 14 Jahren, Jugendliche und erwachsene Menschen, die der ständigen Aufsicht und Fürsorge bedürfen. Bei Kindergarten- und Schulgruppen liegt die Beaufsichtigung bei dem sie begleitenden Personal. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Eltern, Lehrer oder Betreuer, die ihre Aufsichtspflicht verletzen, im begründeten Einzelfall für die ihnen Anvertrauten haften.

Bollerwagen, Rollstuhl, Rollator
Gegen Hinterlegung eines Pfandes an der Kasse können Sie Bollerwagen, Rollstuhl oder Rollator ausleihen, falls sie verfügbar sind. Bei der Benutzung bitten wir um einen sorgsamen Umgang.

Brandschutz/Rauchfreier Zoo
Der Tiergarten Kleve ist ein rauchfreier Zoo. Das bedeutet, dass das Rauchen außer in den dafür ausgewiesenen Raucherbereichen nicht gestattet ist. Ebenfalls sind das Entfachen von offenem Feuer aus Brandschutzgründen sowie der Verkauf und Konsum von Cannabis strengstens untersagt.

Eintrittskarten
Bitte bewahren Sie Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen des Tiergartens auf; sie muss auf Verlangen vorgezeigt werden und verliert ihre Gültigkeit bei Verlassen des Tiergartens. Kommen Sie mit einer Jahreskarte in den Tiergarten, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis an der Kasse ausweisen können. Jahreskarten sind nicht übertragbar.

Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen im Park ist für den privaten Gebrauch erlaubt. Bei einer kommerziellen Nutzung ist vorher die Genehmigung der Betriebsleitung einzuholen. Nicht gestattet ist der Einsatz von Drohnen, um das Gelände aus der Luft zu filmen.

Füttern
Unkontrolliertes Füttern schadet den Tieren. Deshalb ist das Füttern der Tiere nur dort erlaubt, wo entsprechende Schilder an den Gehegen angebracht sind. Zum Schutz unserer Tiere darf nur das gekaufte Futter aus den grünen Pappschachteln verfüttert werden. Dieses Futter erhalten Sie ausschließlich an unserer Kasse. Unter keinen Umständen dürfen unsere Tiere mit Pflanzenteilen aus unseren Beeten und Begrünungen gefüttert werden. Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Pflanzen unverträglich oder giftig sind und zu ernsten Erkrankungen führen können. Bitte beachten Sie stets, dass jedes noch so brav wirkende Tier Zähne, Krallen oder einen Schnabel hat. Seien Sie entsprechend aufmerksam, wenn Ihre Kinder die Tiere füttern. Auch wenn unsere Tiere an den Kontakt zu Menschen gewohnt sind, kann es immer zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen. Das Füttern und Anfassen der Tiere erfolgt daher auf eigene Gefahr.

Fundsachen und Schadensmeldung
Fundsachen geben Sie bitte an der Kasse ab. Verlorengegangene Gegenstände können, falls sie an der Kasse abgegeben wurden, dort abgeholt werden.
Alle Einrichtungen im Tiergarten werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden verletzt werden oder zu Schaden kommen, melden Sie sich bitte umgehend an der Kasse. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Tiergartens erfolgt. Für an der Kasse abgegebene oder deponierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Fahrräder
Das Mitbringen von Fahrrädern, Scootern, Inline-Skates, Skateboards u.ä. ist im Tiergarten zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht gestattet. Ebenso ist das Spielen mit Bällen, Ballons, Frisbee-Scheiben u.ä. untersagt. Laufräder für Kleinkinder bis zu einem Alter von 3 Jahren dürfen verwendet werden.

Hunde und andere Tiere
Im Interesse der Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere und unserer übrigen Gäste ist die Mitnahme von eigenen Tieren in den Tiergarten Kleve nicht gestattet. Ausnahmen sind zertifizierte Blinden- oder Betreuungshunde sowie Hunde, die im Rahmen des Hundemontags den Tiergarten montags besuchen.

Leistungsumfang
Mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte dürfen Sie die Erwartung haben, dass Ihnen das gesamte Leistungsangebot des Tiergartens zur Verfügung steht. Allerdings kann dieses Angebot eingeschränkt sein, z. B. durch Wetterbedingungen, Bau-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder aus Rücksicht auf unsere Tiere (Neuzugänge, Neugeborene, kranke Tiere, etc.). Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, behalten wir uns vor, den Park bei extremer Witterung zu schließen beziehungsweise bestimmte Bereiche abzusperren.

Mülltonnen
Helfen Sie uns, den Tiergarten sauber zu halten. Es stehen Abfalleimer in ausreichender Zahl zur Verfügung, um darin Ihren Müll zu entsorgen. Bitte werfen Sie niemals Müll, Essensreste, Zigarettenkippen, Steine, Stöcke oder andere Gegenstände in die Gehege, in Wasserbecken oder in die Beete.

Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die veröffentlichten Öffnungszeiten. Der Tiergarten muss bis zum Ende der Öffnungszeiten verlassen werden.

Parkplätze
Es stehen Ihnen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Der Parkplatzbereich ist öffentlich. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Lassen Sie keine Wertgegenstände im PKW liegen und schließen Sie Ihr Fahrzeug ab. Der Tiergarten übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.

Pflanzbeete und Absperrungen
Wir bemühen uns, Ihnen die Tiergartenanlage möglichst gepflegt zu präsentieren. Deshalb übersteigen Sie bitte keine Absperrungen und reißen auch keine Pflanzen aus. Wenn Ihnen eine Pflanze besonders gut gefällt, geben wir Ihnen gerne Hinweise über mögliche Bezugsquellen.

Ruhephasen der Tiere
Gönnen Sie unseren Tieren ihre wohlverdienten Ruhephasen. Stören Sie ruhende Tiere bitte nicht durch Lärm, hektische Bewegungen oder durch Klopfen an den Scheiben, Gattern oder Zäunen. Es sollte selbstverständlich sein, dass unsere Tiere weder gescheucht, mit Gegenständen beworfen oder mit Stöcken gepikst werden dürfen. Auch darf nicht versucht werden, ihnen Haare oder Federn auszureißen. Erst recht ist es untersagt, Tiere zu ergreifen und über den Zaun zu heben.

Spielplatz und ähnliche Einrichtungen
Die Benutzung der Spielplätze geschieht auf eigene Gefahr. Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder oder die Ihnen anvertrauten Personen.

Sonstiges
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Sie die Besucherordnung an. Zuwiderhandlungen können im Einzelfall dazu führen, des Tiergartens verwiesen zu werden. Das Konsumieren von Alkohol ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Drogen und Waffen sowie Messer sind nicht gestattet.

Kleve, August 2024
Vorstand und Geschäftsführung

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